Die Eigentümer der B.p. 455 in der neuen Wohnbauzone von Graun beabsichtigen ihr Gebäude zu verkaufen.
Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Graun im Vinschgau
Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.
Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.
Zuletzt aktualisiert: 25.09.2024, 17:20 Uhr