Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Haushalt
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Zeitweilige bzw. dauerhafte Besetzung von öffentlichen Flächen und Räumen
Dienst aktiv
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.