Steueramt

Gebühren Recyclinghof

Müllentsorgungsgebühr

Vermögen (bewegliche Güter)

Vermögen (unbewegliche Güter)

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof. Außerdem ist das Steueramt zuständig für das Vermögen (bewegliche und unbewegliche Güter)

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Technische Struktur

Verwaltungsbereich

Lageplan

CLAUDIA AUGUSTA STR. 2, 39027 GRAUN IN VINSCHGAU
Raum: Gemeindehaus, 2. Stock

Verantwortlich

Andreas Stecher

Ansprechpartner

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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.11.2023, 14:35 Uhr

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